Psychotherapeutische Praxis

Hans-Joachim Weber
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychotherapie, Psychoanalyse
Gruppenlehranalytiker D3G

Enger

Die Teilnahme an einer Gruppentherapie bedeutet, dass Sie in einen für Sie und die anderen Gruppenteilnehmer sehr intensiven Prozess eintreten, der Ehrlichkeit und Verlässlichkeit erfordert – dafür auch große Chancen für eine Verbesserung der Lebensqualität bietet. Wichtige Entscheidungen sollten Sie vorher in der Gruppe reflektieren.

Für Ihren Therapeuten bedeutet Gruppentherapie neben intensivem persönlichem Einsatz einen hohen organisatorischen Aufwand, der sich nur bei verlässlicher Teilnahme der Gruppenteilnehmer auszahlt.

Aus den oben genannten Gründen ist die Beachtung der folgenden Regeln wichtig.


Die wichtigsten Regeln und Regularien für die Gruppentherapie:

  1. Was in der Gruppe besprochen wird, ist streng vertraulich.
  2. Was Gruppenmitglieder außerhalb der Gruppe besprechen, sollte prinzipiell dann auch in der Gruppe berichtet/erläutert werden (keine Grüppchen mit Geheimnissen).
  3. In der Gruppe kann und sollte man alles sagen, was einem durch den Kopf geht, außer es wäre beleidigend für jemand anders. Die wichtigsten Beiträge sind oft die ganz spontanen - auch wenn sie manchmal unsinnig erscheinen.
  4. Über Bedürfnisse soll gesprochen werden. Bedürfnisbefriedung wie Essen, Trinken, Kaugummikauen ist in der Sitzung nicht angebracht.
  5. Bei Fehlen bitte abmelden! Ab dem zweiten Mal Fehlen pro Jahr wird ein Ausfallhonorar fällig. Eine vereinbarte Ermäßigung des Ausfallhonorars gilt nur bei entschuldigtem Fernbleiben von der Gruppe. Bei unabgemeldetem Fernbleiben wird das volle Ausfallhonorar fällig!
  6. Es ist für die eigene Therapie und für die Gruppe wichtig, Zweifel am Erfolg und an der Nützlichkeit der Gruppentherapie in der Gruppe zu diskutieren. Es ist absolut notwendig, einen eventuellen Entschluss, die Gruppe zu verlassen, vorher mit der Gruppe zu diskutieren. Danach ist noch eine zweimalige Teilnahme zum Abschluss der Therapie und zur Verabschiedung notwendig. Dies gilt als vereinbart.
  7. Wenn die Gruppe ohne diese Aussprache verlassen wird, ist eine Fortführung der Therapie auch als Einzeltherapie nicht mehr möglich, das Ausfallhonorar wird für drei Sitzungen erhoben.
  8. Kurze Einzelgespräche sind maximal nach jeder dritten Gruppensitzung möglich. 

Sollten Sie sich von der Therapie irgendeinen Vorteil versprechen bzgl. Rentengewährung, (Höherstufung eines) Schwerbehindertenausweis, Rehabilitationsbehandlung stationär, Mutter-Kind-Kur, so sollten Sie dies in der Gruppe besprechen. In der Regel antworte ich auf solche Anfragen mit dem Hinweis, dass durch die laufende Gruppenpsychotherapie eine grundlegende Verbesserung der Gesundheit angestrebt wird und damit ein Gesundheitszustand, der entsprechende Vorteile mit sich bringt, nicht in Aussicht steht.
Mit einem laufenden Rentenverfahren verträgt sich eine Psychotherapie nicht. Wenn während der Therapie die Berentung beantragt wird, endet die Psychotherapie.
Gelegentlich werden Gruppentherapie-AusbildungskandidatInnen als stumme Beobachter außerhalb des Kreises sitzend an der Gruppe teilnehmen, mit denen ich mich nach der Gruppe austausche. Die Ergebnisse tragen zur Verbesserung der Therapie bei. Die Schweigepflicht gilt natürlich auch für die BeobachterInnen.

Mit freundlichen Grüßen
(H.-J. Weber)
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychotherapie - Psychoanalyse
Gruppenlehranalytiker (D3G)

 

Erläuterung zum Ausfallhonorar:
Ab dem zweiten Mal Fehlen wird unabhängig vom Grund für das Fehlen das Ausfallhonorar in Höhe von 25,- € pro Doppelstunde fällig. Ermäßigung nach Absprache für bis zu 3 x Fehlen pro Jahr, Ausnahmen auch bei absehbarem längerem Fehlen. Bei Abbruch vor der 10. Stunde werden pauschal 75,-€ fällig. Bei stationärer psychosomatischer Reha-Behandlung entfällt das Ausfallhonorar, wenn diese vorher in der Gruppe abgesprochen wurde.
Ich erkenne die Gruppenregeln an und verpflichte mich ausdrücklich zur Verschwiegenheit. Ich erkläre verbindlich, dass ich wenigstens 10x an der Gruppe teilnehmen werde. Ein gegebenenfalls fälliges Ausfallhonorar werde ich vor der nächsten Gruppensitzung bezahlen.

Mit dem Einzug evtl. nicht bezahlten Ausfallhonorars durch die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle Westfalen-Nord) bin ich einverstanden.



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                  (Unterschrift)